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Nachreichen von Belegen ans Finanzamt: In einigen Bundesländern demnächst auch digital möglich

30.09.2020

Seit 2018 gibt es die Belegvorhaltepflicht bei der Steuererklärung. Das bedeutet, dass gewisse Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern für die Nachfrage vom Finanzamt zu Hause aufbewahrt werden müssen. Die Steuererklärung konnte man bisher zwar digital über "Mein ELSTER" erstellen und abschicken, nachträglich eingeforderte Belege konnten bis dato jedoch ausschließlich in Papierform per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Das ändert sich laut Lohnsteuerhilfe Bayern demnächst in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. "NACHDIGAL" – das Nachreichen digitaler Anlagen zur Steuererklärung starte für "Mein ELSTER"-Nutzer voraussichtlich im November 2020.

Weitere Bundesländer sollen im Jahr 2021 folgen, sodass der elektronische Belegversand abgekoppelt von der Abgabe der Steuererklärung bundesweit möglich wird. Für diese technischen Erweiterungen seien in "Mein ELSTER" neue Formulare geschaffen worden. Mit dem Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" könnten Dokumente im geschützten pdf-Format an den Sachbearbeiter im Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Dies sei auch für zurückliegende Steuerjahre bis zum Veranlagungsjahr 2016 möglich.

Von Vorteil sei, so die Lohnsteuerhilfe, dass das System die Belege unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall speichert. Das werde bei der Übersendung per Post oder E-Mail nicht gemacht. Für die Zuordnung sei daher beim Absenden von Nachrichten und Anhängen immer die Steuernummer anzugeben. Liegen dem Steuerpflichtigen die Belege, die der Finanzbeamte im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung anfordert, nicht vor, könne der "ELSTER"-Nutzer der Finanzbehörde den Sachverhalt im Freitextfeld des Formulars mitteilen.

Ein weiteres Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" solle generell die Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Veranlagungsbehörde erleichtern. Es könne daher auch für Anliegen genutzt werden, die über das Angebot von "ELSTER" hinausgehen. Hier könnten ebenfalls Anhänge im pdf-Format mitgesendet werden. Jedoch bitte die Finanzverwaltung darum, dass die neuen Tools nicht zweckentfremdet oder präventiv zum Versand nicht geforderter Belege genutzt werden. Das würde dazu führen, dass die zeitnahe Bearbeitung von Steuererklärungen nicht mehr gesichert wäre.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 22.09.2020

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