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Mitteilungsverordnung: Anwendungsschreiben bezüglich Entschädigungen von Zeugen ergänzt

15.04.2024

Zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.06.2023 und vom 26.09.2023 enthalten in ihrer Anlage 1 jeweils bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht.

Wie das BMF jetzt mitteilt, wird diese Anlage um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ergänzt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.04.2024, V D 1 - S 0229/20/10001 :037 IV D 1 - S 0229/22/10002 :004

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