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Messeveranstalter: EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe

13.10.2021

Die Europäische Kommission hat am 11.10.2021 nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 150 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Veranstalter von Messen und Ausstellungen in der Corona-Krise unterstützt werden sollen. Ziel der Regelung ist es, sie für die Kosten für die Organisation solcher Veranstaltungen zu entschädigen, die zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2022 stattfinden sollen, falls sie aufgrund von Corona-Maßnahmen annulliert werden müssen.

Die Maßnahme steht Organisatoren aller Größen offen, die in Deutschland tätig sind. Der Ausgleich beschränkt sich auf die tatsächlichen Nettokosten der annullierten Messe oder Ausstellung, das heißt die Kosten abzüglich der aus Versicherungen oder aus anderen Quellen stammenden Beträge, einschließlich Subventionen. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten gewährt.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung mit Artikel 107 Absatz 2b des Vertrages über die Arbeitsweise der EU im Einklang steht. Die Regelung werde insbesondere Schäden ausgleichen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus und den von Deutschland ergriffenen restriktiven Maßnahmen stehen, und der vorgesehene Ausgleich werde nicht über das zur Beseitigung des Schadens erforderliche Maß hinausgehen. Daher kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Europäische Kommission, PM vom 11.10.2021

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