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Hessen: Land will Vereine unbürokratisch von GEMA-Kosten befreien

24.04.2024

Die hessische Landesregierung will Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten befreien. "Zur Umsetzung werden wir einen GEMA-Pakt für Hessen ins Leben rufen, der den Vereinen unterschiedliche Angebote zur Übernahme der GEMA-Kosten macht", sagte Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU). Wer sich ehrenamtlich engagiert, solle dabei unterstützt und nicht von überflüssiger Bürokratie behindert werden.

"Viele Vereine", so Pentz weiter, "haben bereits über ihre Dach- oder Landesverbände Verträge mit der GEMA geschlossen. Diese sind unkomplizierte und kostengünstige Lösungen und es macht an dieser Stelle wenig Sinn, Doppelstrukturen zu schaffen. Wir werden deshalb direkt mit den Verbänden sprechen und ihnen anbieten, Teil des GEMA-Paktes für Hessen zu werden. Von Seiten des Landes bieten wir darin an, ganz oder anteilig die GEMA-Kosten zu übernehmen."

Für die Ehrenamtsvereine, die nicht in Verbänden mit entsprechenden Verträgen organisiert sind, biete das Land ebenfalls eine Lösung an. Derzeit werde mit der GEMA über ein einfaches Abrechnungsmodell verhandelt. Ehrenamtsvereine, die bestimmte Veranstaltungen bei der GEMA anmelden, sollen danach von der Abwicklung der Kosten befreit werden. "Auf diesem Weg wollen wir ein Angebot an alle Ehrenamtsvereine in Hessen machen", sagte Pentz und rief die Vereine dazu auf: "Schließt Euch dem GEMA-Pakt in Hessen an. Das Land wird zumindest für einen Teil der Veranstaltungen die GEMA-Kosten übernehmen und Ihnen so ermöglichen, ihre Energie und ihr Geld in das Ehrenamt zu investieren."

Der Minister wies allerdings auch auf die Grenzen des Programmes hin. "Der GEMA-Pakt für Hessen wird finanzielle Grenzen haben. Wir werden vermutlich nicht jede denkbare Ehrenamtsveranstaltung damit erreichen können. Doch unser Ziel ist klar: Wir wollen mit dem GEMA-Pakt möglichst viele ehrenamtliche Vereine und Veranstaltungen erreichen und damit das Ehrenamt und die Vereinskultur in unserem Land deutlich stärken."

Landesregierung Hessen, PM vom 23.04.2024

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