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eCommerce: Informationsangebot um Chatbot «TinA» wurde erweitert

10.06.2021

Für allgemeine Fragen rund um die Neuerungen für den eCommerce ab dem 01.07.2021 sowie für Fragen zum Brexit steht ab sofort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hin.

Welche Auswirkungen die Neuerungen für den eCommerce ab dem 01.07.2021 haben? Welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr? Was ist bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bezüglich Umsätzen mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten? Bis wann kann eine MOSS Steuererklärung für Großbritannien oder Nordirland übermittelt werden? Bis wann ist der Antrag auf Vorsteuervergütung für 2020 nach Großbritannien zu stellen? Kann trotz Brexit einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer gestellt werden? – für all diese Fragen sei der Chatbot da, der rund um die Uhr für Bürger und Unternehmen erreichbar sei und die Fragen per Chat-Interaktion selbstständig beantworte. Neben Anfragen rund um den Themenschwerpunkt eCommerce enthält "TinA" laut BZSt auch umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Brexit. Auf der Internetseite des Zolls ersetze "TinA" damit den "Brexit-Bot", dessen Inhalte nunmehr vollumfänglich über "TinA" abgerufen werden könnten.

Die umfangreichen Inhalte des Chatbots werden laut BZSt ressortübergreifend von der Zollverwaltung, dem Bundesinnenministerium und dem BZSt zur Verfügung gestellt. Mehrsprachig konzipiert, erteile der Chatbot Auskünfte in deutscher und englischer Sprache. Dabei bilde er sich über seine lernenden KI-Komponenten stetig selbst weiter und erweitere sein Informationsangebot so kontinuierlich.

Abschließend rät das BZSt dazu, in Fragen möglichst eines der Wörter "Umsatzsteuer", "USt-IdNr", "ZM", "IOSS", "MOSS", "Erstattung der Kapitalertragsteuer", "Freistellung der Kapitalertragsteuer", "Vorsteuervergütung" oder "VATRefund" zu verwenden, um dem Chatbot die Einordnung der Fragen zum steuerlichen Bereich zu erleichtern.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 08.06.2021

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