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Corona-Hilfen: AfD gegen Steuerpflicht

19.06.2020

Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezahlten Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbstständige sollen steuerfrei gestellt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/20071).

Sie erläutert, die Corona-Hilfen stellten in steuerlicher Hinsicht Betriebseinnahmen dar, die besteuerbar seien und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden müssten. Die Steuerpflicht gelte gleichermaßen für die entsprechenden Zuschüsse in den Ländern. Nach Angaben der Fraktion wurden vom Bund zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass von diesen Hilfen etwa 12,5 Milliarden über Steuern vom Staat wieder vereinnahmt würden.

Zugleich fordert die AfD-Fraktion die Herausnahme des Kurzarbeitergeldes aus dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Sie erläutert, dass das Kurzarbeitergeld nach dem Einkommensteuergesetz zwar steuerfrei sei; jedoch würden die Leistungen in die Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, was im Ergebnis regelmäßig zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer führe. Deshalb seien Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 insgesamt mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld erhalten hätten, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei den derzeit über zehn Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit müssten von den Finanzämtern im Jahr 2021 Millionen von Steuererklärungen zusätzlich bearbeitet werden. Diese unnötige bürokratische Belastung würde entfallen, wenn das Kurzarbeitergeld aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen würde.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.06.2020

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