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Bundesratsinitiative: Standortgemeinden sollen besser an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten beteiligt werden

17.04.2024

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 16.04.2024 eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den Kommunen eine bessere Beteiligung an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten ermöglichen soll. Das soll die Akzeptanz dieser Transformationsprojekte vor Ort stärken, wie die Staatskanzlei Niedersachsen mitteilt.

Konkret gehe es im Rahmen der Bundesratsinitiative um die Verteilung der Gewerbesteuer. Diese könne von Gemeinden erhoben werden, auf deren Gebiet ein Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Eine Betriebsstätte sei jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Unterhält ein Unternehmen in mehreren Kommunen Betriebsstätten, verteile sich die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden. Der Anteil einer Kommune ergebe sich dabei aus der Höhe der Arbeitslöhne, die den Beschäftigten der einzelnen Betriebsstätten in der jeweiligen Gemeinde gezahlt wurden.

Bei vielen Projekten der Erneuerbaren Energien bedeute diese Systematik allerdings, dass die Gemeinden zwar die betreffenden Anlagen und Infrastrukturen beheimaten, dann aber nicht von der Gewerbesteuer profitieren, da in diesen Anlagen kein Personal beschäftigt wird, erläutert die Staatskanzlei. Aus diesem Grund sei bereits 2009 gesetzlich geregelt worden, dass Gemeinden auch dann von der Gewerbesteuer profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen betrieben werden, dort aber kein Personal beschäftigt wird. Diese Regelung solle mit der aktuellen Bundesratsinitiative auf weitere Anlagentechnologien der Erneuerbaren Energien sowie auf Infrastrukturen in engem Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren ausgeweitet werden.

Als Beispiele hierfür nennt die Staatskanzlei

  • Netzverknüpfungspunkte (große Konverterbauwerke) von Offshore-Anbindungsleitungen,

  • große Batterie- und andere Stromspeicher,

  • Wasserstoffspeicher,

  • Hoch- und Höchstspannungsnetze,

  • Verdichterstationen im Gasnetz oder

  • Tiefengeothermie.

Staatskanzlei Niedersachsen, PM vom 16.04.2024

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