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BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse: Welche noch gelten – und welche nicht

27.03.2024

Mit der Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht wurde ein Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleitet. So wurden in den Jahren 2005 bis 2010 knapp 4.000 nicht mehr benötigte Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) aufgehoben.

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird laut Ministerium in Fortführung dieses Prozesses seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht.

Seit 2013 werde dieses Vorgehen auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse (GLE) der obersten Finanzbehörden der Länder angewandt. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird laut BMF sichergestellt, dass jeweils nur die für den aktuellen Veranlagungszeitraum anwendbaren BMF-Schreiben und GLE in der jährlich veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind.

Die Listen sind auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) einsehbar.

Bundesfinanzministerium, PM vom 15.03.2024

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