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BAföG: Bundeskabinett beschließt Notfallmechanismus

19.05.2022

Das Bundeskabinett einen Notfallmechanismus für das BAföG beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende und Schüler schnell und gezielt unterstützt werden können. Als Nothilfeförderung soll das BAföG künftig in Krisensituationen auch denjenigen offenstehen, die sonst aus persönlichen Gründen keinen Anspruch darauf hätten.

Der Nothilfemechanismus soll dann greifen, wenn es wegen erheblicher Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt für Studierende sowie für Schüler keine Nebenjobs mehr gibt, die sie neben ihrer Ausbildung ausüben können. Dies soll für Krisensituationen gelten – wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie.

BAföG als Nothilfeförderung soll dann denjenigen offenstehen, die aus persönlichen Gründen sonst kein BAföG bekommen könnten – zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer, nach spätem Fachrichtungswechsel, wegen fehlender Leistungsnachweise oder bei Personen jenseits der Altersgrenze, in Zweitausbildungen oder in Teilzeit.

Bundesregierung, PM vom 18.05.2022

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