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Achtung: Erneut Betrugsschreiben im Namen des BZSt

19.05.2021

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut vor Betrügern, die Schreiben in seinem Namen verfassen. Konkret gehe es um Schreiben mit dem Titel "Handelseinkommensbesteuerung, FORMULAR W-4". Durch diese Schreiben sollen die jeweiligen Betroffenen aufgefordert werden, einen im Schreiben genannten Betrag an die Betrüger zu bezahlen.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche Schreiben zu reagieren. Betrugs-Schreiben seien unter anderem an zwei Kriterien zu erkennen. So seien sie oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen zudem immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.

Das BZSt bittet, beim geringsten Verdacht Kontakt mit dem Amt aufzunehmen. Denn das BZSt habe ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 07.05.2021

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