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Widerstand gegen hohe Steuerzinsen

Top News / Freiberufler / Unternehmen 26.07.2019

Gewerbetreibende müssen hohe Steuerzinsen nicht hinnehmen! Wir helfen mit einem Musterwiderspruch.

Für Sparer sind Zinsen von 6 Prozent pro Jahr ein Traum – in den Finanzämtern ist dieser Zinssatz aber geltendes Recht. Für Steuernachforderungen berechnet das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Inzwischen gibt es jedoch ernsthafte Zweifel, ob der Zinssatz noch angemessen ist. Denn das oberste Steuergericht – der Bundesfinanzhof – hat im vergangenen Jahr in zwei vorläufigen Verfahren schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Zinsen geäußert (IX B 21/18 sowie VIII B 15/18). Auch wenn in der Hauptsache also noch nicht über den Zinssatz entschieden wurde, ist die Richtung des Gerichts klar: Die Steuerzinsen sind zu hoch!

Gewerbetreibende müssen eventuell aktiv werden

Die Entscheidungen sind gut für die Steuerzahler, denn inzwischen erlassen die Finanzämter Zinsbescheide automatisch nur noch vorläufig (BMF-Schreiben vom 2. Mai 2019), sodass die Bescheide nach einem abschließenden Urteil noch zugunsten der Steuerzahler geändert werden können. Das gilt aber nicht uneingeschränkt für die Zinsen zur Gewerbesteuer! Grund: Diese werden in vielen Bundesländern nicht von den Finanzämtern festgesetzt, sondern direkt von die Kommunen. Die Gemeinden sind aber nicht an die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums oder an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gebunden. Deshalb gibt es ein Durcheinander dabei, wie die einzelnen Kommunen mit den Zinsen zur Gewerbesteuer umgehen: Zwar gibt es von Seiten des Deutschen Städtetags die Vorgabe, auch die Zinsfestsetzungen für die Gewerbesteuer vorläufig vorzunehmen, doch beachten dies nicht alle Gemeinden. In diesen Fällen muss der betroffene Gewerbetreibende selbst aktiv werden und gegebenenfalls Widerspruch gegen die hohen Zinsen einlegen.

So hilft der Bund der Steuerzahler

Die Situation ist also knifflig. Gewerbetreibende, die einen Gewerbesteuerbescheid nebst Zinsen erhalten haben, müssen also den Bescheid aufmerksam lesen und prüfen, ob ihre Zinsfestsetzung vorläufig ist. Falls nicht, sollte überlegt werden, gegen die Zinsen Widerspruch bei der Gemeinde einzulegen. Dabei hilft der Bund der Steuerzahler! Wir bieten Betroffenen einen Musterwiderspruch gegen die Zinsen zur Gewerbesteuer an, den der Verband gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg entwickelt hat. Der Vorteil: Lässt die Gemeinde den Widerspruch erst einmal liegen, kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, und Gewerbetreibende bekommen eventuell die zu viel gezahlten Zinsen zurück.

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