+++ Gutschein statt Geld – Bundesregierung schlägt Änderung für Erstattungen vor +++
Politik muss jetzt Ausstieg aus dem Stillstand vorbereiten!
+++ Studierende in der Corona-Krise / Hilfe, wenn der Nebenjob wegfällt +++
Viele Studentinnen und Studenten halten sich mit einem Nebenjob über Wasser. Was aber tun, wenn der Job wegen der Corona-Krise wegfällt? Wir klären auf!
→ Bafög-Anspruch prüfen: Studierende im Erststudium können Bafög beantragen, wenn sie wenig Geld und Unterstützung von ihren Eltern erhalten. Wer bislang keinen Anspruch hatte, weil er selbst etwas hinzuverdiente oder das Einkommen der Eltern über der Fördergrenze lag, sollte jetzt erneut prüfen, ob die BAföG-Voraussetzungen wegen der Krisensituation vorliegen. Müssen die Eltern zum Beispiel wegen Kurzarbeit oder Gewinneinbrüchen auf Geld verzichten, kann neu gerechnet werden. Auch wenn der eigene Nebenjob wegfällt, besteht ggf. die Chance, BAföG zu erhalten.
→ Grundsicherung beantragen: Studierende, die keinen BAföG-Anspruch haben, weil sie zum Beispiel die Regelstudienzeit überschritten haben, können sich auf eine Härtefallklausel berufen und Hartz IV beantragen. Eigentlich ist das nur möglich, wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen - aktuell wird der Antrag aber auch gewährt, wenn das Semester fortgesetzt wird. Studierende können das Geld also leichter erhalten. Die Sache hat allerdings einen Haken: Das Geld muss nachher zurückgezahlt werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Regel noch zugunsten der Studierenden ändert.