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Sparen auf bremisch

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Meldungen 10.01.2018

Geschönte Entlastungseffekte im Personaletat des Stadtstaates

Das Bundesland Bremen macht Fortschritte bei der Überwindung des Haushaltsnotstandes. Das steht außer Frage. Doch die vom Senat aufgelisteten eigenen Anstrengungen bei der Haushaltssanierung wirken reichlich geschönt, wie am Beispiel der Personalausgaben deutlich wird.

Der Stadtstaat hatte im Jahr 2012 Personalausgaben in Höhe von 1.424 Millionen Euro zu finanzieren. Im Jahr 2016 lag die Ausgabensumme bei 1.589 Millionen Euro und bis zum Jahr 2020 soll sie gar auf 1.789 Millionen Euro klettern. Die Zuwächse von jahresdurchschnittlich 3,2 % gehen zum überwiegenden Teil auf Gehaltserhöhungen der Bediensteten, Stellenanhebungen und -mehrungen sowie höhere Versorgungsausgaben zurück. Bei den Zuwächsen und ihren Ursachen unterscheidet sich Bremen kaum von den anderen Bundesländern. Wirft man aber einen Blick in das "verlängerte Sanierungsprogramm", das der Senat zur weiteren Haushaltskonsolidierung bis zum Jahr 2020 den politischen Gremien vorschlägt, dann fallen gewaltige Summen an eigenen Sparanstrengungen im Personaletat auf, die so gar nicht zu der eingangs beschriebenen Entwicklung der Personalausgaben passen wollen.

So ist das Programm "Umbau der Verwaltung und Infrastruktur" als große fortlaufende Sparmaßnahme aufgeführt, die vom Senat bereits im November 2011 für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 beschlossenen und im Rahmen von rund 60 Einzelprojekten planmäßig umgesetzt wurde. Mit dem Programm wurden Verwaltungsabläufe und -prozesse modernisiert und automatisiert. Die so erwirtschafteten Personaleinsparungen sieht der Senat als dauerhaft an und rechnet deshalb daraus für das Jahr 2020 einen personalwirtschaftlichen Einsparbetrag von 58 Millionen Euro. Weitere 76,4 Millionen Euro an Entlastungen sieht die Fortschreibung des Sanierungsprogramms im Jahr 2020 bei den Personalausgaben vor, obwohl die Personalbereiche Polizei, Feuerwehr, Schulen, Steuerverwaltung und in großen Teilen auch die Justiz ab dem Jahr 2016 von weiteren Einsparungen ausgenommen werden. Auch hier kommt der überwiegende Teil der aufgeführten Einsparbeträge deshalb zustande, weil der Senat frühere Entscheidungen zum Personalabbau, die teilweise bis ins Jahr 1993 zurückreichen, als "strukturell weiter wirkende Ausgabenreduzierungen" einstuft.

Unverständlicherweise werden jüngere Entscheidungen zur Ausweitung der Beschäftigtenzahlen - etwa 300 Vollkräfte (insbesondere Lehrer und Polizisten) zum Haushalt 2016 - nicht dagegen gerechnet. Auch die für den Bildungsbereich ab 2018 zusätzlich vorgesehenen 384 Vollkräfte bleiben unberücksichtigt. So bekommt das Sparpapier des Senats eine erhebliche Schlagseite. Ein Einsparbetrag von 12,7 Millionen Euro ergibt sich laut Aufstellung des Senats für das Jahr 2020 zudem dadurch, dass bereits in den Vorjahren Personalmittel zur Finanzierung von Ersatzkräften für freigestellte Bedienstete in Altersteilzeit weggefallen sind. Weil diese Mittel seit 2014 nicht mehr zur Finanzierung der stark eingeschränkten Altersteilzeit benötigt werden, gelten sie als dauerhaft eingespart und führen somit auch noch im Jahr 2020 zu entsprechenden Minderausgaben. Auf diese Weise kommen dreistellige Millionenbeträge bei den Personalausgaben zusammen, die im Jahr 2020 eingespart werden. Im Gegenzug bleiben 120 Stellen wegen des Flüchtlingszustroms, die im Jahr 2016 wenn auch nur vorübergehend geschaffen wurden, unberücksichtigt in der Rechnung.

Sicherlich wirken Maßnahmen zur Personalkostensenkung, wenn sie strukturell angelegt sind und nicht durch gegenläufige Stellenausweitungen konterkariert werden, auch für nachfolgende Zeiträume. Der Senat sollte sich darauf aber nicht ausruhen, sondern über Aufgabenkritik, weitere Verwaltungsmodernisierung sowie Struktur- und Organisationsänderungen zu neuen Einsparungen im Personalsektor kommen. Über solche Schritte berichtet das "verlängerte Sanierungsprogramm" jedoch nur am Rande. Finanziell am bedeutendsten ist hier die zeitlich verzögerte Übertragung der Tarifsteigerungen 2017/2018 auf die Beamten. Rund 10 Millionen Euro spart Bremen jeweils in den Jahren 2017 und 2018, weil die Beamten erst zum 1. Juli in den Genuss der Besoldungserhöhung kommen. Bezeichnenderweise handelt es sich dabei um eine nicht dauerhaft wirkende Einsparung - von Aspekten der Gleichbehandlung einmal ganz abgesehen.

Fazit: Die Verbesserung der Bremer Haushaltslage hat ihre Ursachen vor allem in üppig sprudelnden Steuereinnahmen - auch ausgelöst durch Steuerhöhungen - und bundesstaatlichen Hilfen. Die eigenen Sparanstrengungen im Personalsektor fallen bei Lichte betrachtet weitaus geringer aus als vom Senat angegeben.

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