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Relative Stabilität bei Realsteuer-Hebesätzen

Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz e. V. / Presseinformation 30.05.2018

Grundsteuer-Reform gebietet Zurückhaltung

Laut aktueller Umfrage des Steuerzahlerbundes änderten nur vier der fünfzig größten Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Realsteuer-Hebesätze für das Jahr 2018. Der BdSt Rheinland-Pfalz begrüßt diese große Zurückhaltung, insbesondere bei der Grundsteuer B. Solange die Reform der Grundsteuer nicht geklärt sei, sollten Städte und Gemeinden auf Erhöhungen verzichten. Dessen ungeachtet stieg das Aufkommen aus den Realsteuern in Rheinland-Pfalz weiter an.

Die allermeisten der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben dieses Jahr darauf verzichtet, die Hebesätze der Realsteuern zu erhöhen. In nur vier Städten greift die kommunale Hand den Steuerzahlern tiefer in die Tasche als im Vorjahr. So erhöhte Zweibrücken die Grundsteuer B um 25 Prozentpunkte auf 425 Prozent und die Nachbarstadt Pirmasens um 20 Punkte auf 430 Prozent. In Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde sowohl die Grundsteuer B als auch die Gewerbesteuer um jeweils 15 Punkte auf 380 Prozent angehoben. Auch Lahnstein verlangt in diesem Jahr eine um 10 Punkte auf 410 Prozent erhöhte Gewerbesteuer. Dagegen stieg in keiner der betrachteten Kommunen die Grundsteuer A.

„Bislang wurde im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz nur sehr wenig an der Hebesatz-Schraube gedreht. Das ist schon einmal ein erfreuliches Ergebnis. Wie in den Vorjahren zeigt sich, dass die Gewerbesteuer nur sehr zögerlich angehoben wird. Trotz verbreiteter Finanznöte ist die kommunale Furcht, im Standort-Wettbewerb die schlechteren Karten zu haben, offenkundig zu groß“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Anders verhält es sich dagegen bei der Grundsteuer. Für gewöhnlich sind Hausbesitzer und Mieter die bevorzugten Opfer kommunaler Steuererhöhungen. Allerdings mahnt die ungewisse Zukunft der Grundsteuer zur politischen Zurückhaltung. Solange die offene Bewertungsfrage nicht gelöst ist, macht es auch keinen Sinn, massiv an den Hebesätzen zu drehen.“

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Sie besteuert Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Im Jahr 2017 lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (Netto) aller rheinland-pfälzischen Kommunen bei rund 1,81 Mrd. Euro. Das sind rund 38 Mio. Euro bzw. 2,1 % mehr als im Jahr 2016.

Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz liegt 2018 bei 387 Prozent. Die Spreizung reicht von 310 bis 440 Prozent. Wie schon im Vorjahr belastet die Landeshauptstadt Mainz die Gewerbesteuerpflichtigen mit 440 Prozent am stärksten. Den zweiten Platz in der Hebesatz-Rangliste teilen sich sechs Kommunen mit jeweils 420 Prozent: Koblenz, Trier, Worms, Frankenthal (Pfalz),  Zweibrücken und Konz. Bei den unternehmerfreundlichsten Kommunen hat Ingelheim am Rhein die Nase vorn. Dank einer Hebesatz-Senkung im Dezember 2017 um 22 Punkte auf 310 Prozent hat Ingelheim die Gemeinde Grafschaft mit ihren 330 Prozent im positiven Sinne unterboten.

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – damit trifft sie so gut wie alle Bürger, da diese entweder selbst Hausbesitzer sind oder die Steuer über die Mietnebenkosten bezahlen. Da aber zur Berechnung uralte Einheitswerte verwendet werden, muss die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 reformiert werden. Im Jahr 2017 lag das Aufkommen der Grundsteuer B mit etwa 560 Mio. Euro um rund 12 Mio. Euro bzw. um 2,1 Prozent höher als in 2016.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt 2018 bei 392 Prozent. Die Spannweite reicht von 80 bis 480 Prozent. Abermals belegt die Landeshauptstadt Mainz mit 480 Prozent den Spitzenplatz. Dicht dahinter folgt Kaiserslautern mit 460 Prozent. Platz 3 teilen sich wiederum sechs Städte mit jeweils 450 Prozent: Trier, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Bad Kreuznach, Landau und Bingen am Rhein. Ingelheim am Rhein liegt zwar geographisch nahe an den Spitzenreitern Mainz und Bingen, aber der Hebesatz könnte nicht weiter entfernt sein. So begnügt sich Ingelheim mit nur 80 Prozent. Mit weitem Abstand folgt Grafschaft mit 338 Prozent als zweitgünstigste Kommune.

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Mit einem Aufkommen von nur 19,5 Mio. Euro im Jahr 2017 ist sie vergleichsweise unbedeutend.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A liegt 2018 bei 318 Prozent. Die Spreizung reicht von 67,5 bis 425 Prozent. Die Eifelstadt Bitburg greift mit 425 Prozent den Landwirten und Waldbesitzern am tiefsten in die Tasche. Dicht dahinter folgen Konz mit 420 Prozent und Betzdorf mit 400 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer A verlangt Ingelheim am Rhein mit nur 67,5 Prozent. Mit weitem Abstand folgen Grafschaft mit 285 Prozent und die Landeshauptstadt Mainz mit 290 Prozent.

Vergleich mit dem Jahr 2013

Der Fünf-Jahres-Vergleich zeigt, dass nur fünf der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ihre Realsteuer-Hebesätze konstant hielten: Bad Dürkheim, Montabaur, Bendorf, Grafschaft und Sinzig. Demgegenüber hat die Stadt Ingelheim am Rhein als einzige Kommune einen Hebesatz im Zeitraum 2013 bis 2018 gesenkt.

Bei der Gewerbesteuer haben in den vergangenen fünf Jahren 32 der 50 betrachteten Kommunen einen Aufschlag beschlossen. Der Durchschnitt erhöhte sich um neun Prozentpunkte von 378 auf 387 Prozent. In Mayen und Konz fiel die Erhöhung mit jeweils 35 Punkten besonders hoch aus. Auch Ludwigshafen verlangt 2018 mit 30 Punkten deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Dagegen hat Ingelheim seine Gewerbesteuer um 22 Prozentpunkte gesenkt.

Ganze 41 der 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden greifen den Steuerzahlern über die Grundsteuer B tiefer in die Tasche. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in nur fünf Jahren um 27 Prozentpunkte von 365 auf 392 Prozent. Auch hier sticht die Stadt Mayen mit einer Erhöhung um 65 Punkte als Spitzenreiter besonders negativ hervor. Es folgt Bingen mit satten 60 Punkten Aufschlag.

Die Grundsteuer A wurde von 2013 bis 2018 in 31 betrachteten Kommunen erhöht. Im Durchschnitt stieg der Hebesatz auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke um 18 Prozentpunkte von 300 auf 318 Prozent. Abermals ist es die Stadt Mayen, welche den Hebesatz im Betrachtungszeitraum am stärksten erhöhte – und zwar um stolze 90 Prozentpunkte! Es folgen Wittlich mit einem Plus von 85 Punkten und Bingen mit einem Zuschlag von 60 Punkten.

Hinweis: Die vollständige Hebesatz-Aufstellung können Sie HIER herunterladen.

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