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Berater stehen in Hunderten vor einem öffentlichen Gebäude schlange
© KI-Bild generiert von DALL-E

Guter Rat ist (viel zu) teuer

Sparbuch 18.04.2024

Die Bundesverwaltung wird immer größer. In noch nicht einmal zehn Jahren wurde das Personal um rund 50.000 Stellen aufgestockt. Inzwischen kann die Regierung auf rund 300.000 Beschäftigte zurückgreifen – viele davon sind hochqualifizierte Beamte und Experten.

Und doch wird das Know-how des eigenen Personals viel zu oft ignoriert – und bleibt somit ungenutzt. Dies wurde in der Corona-Pandemie offensichtlich, als die Regierung mehr als 110 Mio. Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben hat. Der Missstand zeigte sich auch, als die Ampel in ein Rechtsgutachten investierte, um Haftungsansprüche gegen einen Ex-Minister wegen Schadenersatzpflichten Deutschlands aufgrund der gescheiterten Einführung der Pkw-Maut prüfen zu lassen. Kostenpunkt: 101.745 Euro.

Trotz umfangreichen Experten-Wissens in den Ministerien und Behörden des Bundes ist der Trend ungebrochen, externe Firmen und Kanzleien als Berater zu beauftragen. Ob es um Hilfen beim Projektmanagement oder bei der Digitalisierung geht, um Beratung bei PR-Aktivitäten oder um repräsentative Umfragen, Machbarkeitsstudien sowie die Einschätzung von Rechtsfragen: Die Spannbreite der Vertragsinhalte ist enorm.

Statistiken der Bundesregierung zeigen, dass jährlich mehr als 700 Beraterverträge ausgelöst werden – das sind durchschnittlich bis zu drei Verträge je Arbeitstag!Die offiziellen Regierungsangaben zu den Beraterkosten belaufen sich auf bis zu 200 Mio. Euro pro Jahr. Dabei fällt auf, dass einige Ressorts offenbar besonders beratungsbedürftig sind: Hierzu zählen das Innen-, Verkehrs-, Umwelt- und das Finanzministerium.

Letzteres gab erst kürzlich wieder Steuergeld aus, um sich über die rechtlichen Folgen des eigenen Tuns aufklären zu lassen. Denn gleich zu Anfang ihrer Amtszeit widmete die Ampel – mit voller Überzeugung in das eigene Verfassungsrechtsver-ständnis – 60 Mrd. Euro Notlagen-kredite zur Bewältigung der Pandemie-folgen in ein Schuldenreservoir (amtlich: Sondervermögen) für Klimaprojekte um.

Doch dieses Verfassungsrechtsverständnis teilte das Bundesverfassungsgericht nicht – die Karlsruher Richter kassierten diesen Buchungstrick. Was bedeutet das für die Bundesfinanzen? Die Folgen des Gerichtsurteils für weitere Sondervermögen des Bundes klärten nicht die hochdotierten Rechtsbeamten der Regierung auf, sondern ein eigens beauftragter Rechtsprofessor. Leider schweigt sich das Finanzministerium zu den Kosten aus und hält auch das Rechtsgutachten unter Verschluss.

Doch nach Auffassung des BdSt sind die offiziellen Angaben zu den Beraterkosten schöngerechnet – die tatsächlichen Ausgaben für externe Expertisen dürften weitaus höher liegen. Zu oft verstecken sich die Ministerien nämlich hinter Definitions-Akrobatik. Ob es sich beim steuerfinanzierten Einkauf von externem Wissen um Beratungs- oder um Unterstützungsleistungen handelt: Letztlich verbucht jedes Ressort seine Beraterkosten anders.

Unter Einbeziehung von Forschungsaufträgen, wissenschaftlichen Gutachten und offiziellen Beratergremien kommen schnell deutlich höhere Summen zusammen. Was für den BdSt zählt: Die staatliche Verwaltung muss grundsätzlich in der Lage sein, ihre Kernaufgaben selbstständig wahrzunehmen. Bei komplexen Sachverhalten können Beratungsunternehmen durchaus Unterstützung leisten. Doch leider beauftragt die Regierung externe Berater nicht nur in einzelnen Fällen, sondern flächendeckend und teils sogar für staatliche Kernaufgaben. Dies wird zum Problem, weil Neutralität und Integrität der Verwaltung geschmälert werden. Ziel muss daher sein, dass die Ministerien ihr hauseigenes Know-how wieder viel stärker nutzen!

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