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Steuergesetzbuch mit Richterhammer

Den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken!

Top News 27.07.2023

BdSt-Stellungnahme zum Entwurf für ein „Wachstumschancengesetz“

„Der Gesetzentwurf bietet insgesamt die Möglichkeit, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Nach mehr als drei Jahren Krise ist es notwendig, Investitionsanreize zu setzen und Entlastungen für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen zu beschließen.“ So beginnt die Stellungnahme, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) an das Bundesfinanzministerium zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ jetzt übersandt hat.

Die wichtigsten Auszüge aus unserer Stellungnahme:

  • Positiv beurteilen wir, dass mit dem Wachstumschancengesetz erneut einzelne Pauschalen und Freibeträge (z. B. Verpflegungspauschalen, Betriebsveranstaltungen, GWG-Grenze, Grenze bei privaten Veräußerungsgeschäften) angepasst werden sollen. Auch die Erweiterungen beim Verlustabzug und der Wegfall von Grenzbeträgen, z. B. bei der Gruppenunfallversicherung, sowie die Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht und die Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung sind eindeutig zu befürworten. Dies ist aus unserer Sicht überfällig, aber längst nicht ausreichend.
  • Wir sind weiterhin der Auffassung, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden sollten. Dies bietet sich jährlich im Rahmen des „Jahressteuergesetzes“ an. Hier bleibt der aktuelle Gesetzentwurf noch hinter den Erwartungen zurück.
  • Obwohl mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Anpassungen des Bewertungsrechts an eine marktgerechte Bewertung bei Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer angehoben wurde, erfolgten parallel dazu keine Anpassungen der gesetzlich geregelten Freibeträge. Insbesondere, wenn sich Änderungen an der Bemessungsgrundlage ergeben, müssen die dazugehörigen Freibeträge angepasst werden. Dies betrifft u. a. aktuell das Erbschaftsteuergesetz. Die Anhebung dieser Freibeträge fehlt auch in diesem Gesetzentwurf. Entsprechend der Inflation müssten die bisherigen Freibeträge auf 25.650 Euro, 128.200 Euro, 256.400 Euro, 512.800 Euro und 641.000 Euro angehoben werden.
  • Als nicht ausreichend erachtet der Verband weiterhin die Höhe der Entfernungspauschale. In seiner Stellungnahme weist der BdSt darauf hin, dass es sich bei der Entfernungspauschale um eine wichtige steuerrechtliche Regelung handelt, um die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip sicherzustellen. Eine Anhebung der Entfernungspauschale wirkt im Übrigen für alle Berufspendlergruppen entlastend. Es ist kein steuerrechtliches Geschenk. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt. Die Bundesregierung stellt richtigerweise in ihrem aktuellen Subventionsbericht auch klar, dass die Entfernungspauschale keine Subvention ist, sondern notwendig ist, um dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip Genüge zu tun.
  • Kritisch betrachten wir z. B. die Einführung von Anzeigepflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen. Hier wird zum einen den Steuerzahlern und Steuerberatern Misstrauen entgegengebracht und zum anderen werden Fragen in der praktischen Anwendung offenbleiben. Inwieweit dies wachstumsfördernd wirken soll, bleibt unserer Auffassung nach ebenfalls offen.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des BdSt.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel fasst zusammen:

Für Rentnerinnen und Rentner ist es ganz wichtig, dass die Rente jetzt erst im Jahr 2058 komplett versteuert werden muss statt wie bisher bereits 2040. Dass geringwertige Wirtschaftsgüter nun bis 1000 Euro statt bisher bis 800 Euro pro Jahr abgesetzt werden können, hilft Unternehmen genauso wie Arbeitnehmern. Außerdem enthält das Gesetz eine Menge positiver Signale und Erleichterungen vor allem für kleinere Unternehmen, die in den Klimaschutz investieren wollen. Wir müssen uns den Entlastungsbetrag von sechs Milliarden Euro pro Jahr leisten, weil unsere Konjunktur lahmt und unser Wirtschaftsstandort gestärkt werden muss. Die Entscheidung, auf die Besteuerung der Gashilfen zu verzichten, nehmen wir beim Wort – dafür hatte sich der Bund der Steuerzahler von vornherein eingesetzt, um einen Aufwand zu vermeiden, der mehr Kosten als Nutzen bringt.

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