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Schere zwischen Angestellten und Beamten geht weiter auseinander

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 12.01.2024, Jan Vermöhlen

BdSt zum Ergebnis der heutigen Besoldungsgespräche

Der Bund der Steuerzahler warnt vor einer inhalts- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft. „Eine 1:1-Übertragung wäre eine ungerechtfertigte Besserstellung, welche die Schere zwischen Beamten und Angestellten weiter auseinandertreibt“, so BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen.

Verantwortlich hierfür sei die Nettoposition von Beamten. Während Angestellte bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze in den Sozialversicherungen mit jeder Gehaltserhöhung höhere Beiträge abführen müssten, sei dies bei Beamten nicht der Fall. Im Ergebnis würde das Nettogehalt von Beamten oftmals deutlich stärker steigen als das von Angestellten. Daher wäre eine differenzierte Behandlung von Angestellten des öffentlichen Diensts und Beamten bei Gehaltsverbesserungen angezeigt und ein Abschlag bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft zu rechtfertigen.

Auch die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie an Pensionäre hält der Bund der Steuerzahler nicht für angezeigt. „Rentnerinnen und Rentner können eine solche Prämie nicht erlangen, wodurch die ohnehin schon klaffende Lücke zwischen Renten- und Versorgungszahlungen noch größer werden würde“, gibt Vermöhlen zu bedenken.

Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen hält der Bund der Steuerzahler eine inhaltsgleiche Übertragung sogar für fahrlässig. Die Ausgaben für Personal und Versorgung kletterten seit Jahren beständig nach oben. Bis heute sei zudem keinerlei finanzielle Vorsorge für künftige Versorgungszahlungen an derzeit aktive Beamte getroffen worden. Ein Abschlag würde helfen, den Anstieg bei den Versorgungslasten zumindest ein wenig zu bremsen.

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