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Goldene Statue der Justitia
© Pixabay

Ein Erfolg für die Schuldenbremse

Top News / Presseinformation 15.11.2023

BdSt begrüßt wegweisendes Urteil aus Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse und zur Finanzverfassung im Grundgesetz insgesamt. Die Karlsruher Richter haben heute entschieden, dass die Notlagenschulden in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hätten übertragen werden dürfen. Demnach ist die entsprechende Änderung des 2. Nachtragshaushalts 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das bedeutet: Die Ampel-Regierung hat die Regeln der Schuldenbremse verfassungswidrig missachtet!

„Dieses Urteil ist eine absolute Stärkung der Schuldenbremse und eine Unterstützung für alle, die die Schuldenbremse einhalten wollen“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. „Die Schuldenbremse gilt – und zwar genau so, wie sie im Grundgesetz steht. Politisch motivierte Missinterpretationen der Schuldenregeln haben nun ein Ende – nicht nur für den Bund, sondern auch mit Blick auf die Länder. Das Verfassungsgericht hat für eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik plädiert!“

Schluss mit expansiver Ausgabenpolitik!

Mit ihrem aktuellen Urteil setzen die Verfassungsrichter der expansiven Ausgabenpolitik der Ampel-Koalition klare Grenzen – vor allem für das schuldenfinanzierte Auslagern von Ausgaben auf Schattenhaushalte jenseits des Bundeshaushalts. Mit Blick auf den KTF heißt das konkret: Dieses Sondervermögen muss nun von Grund auf bereinigt werden, weil das Gericht ihm mit sofortiger Wirkung die Finanzierung von Ausgaben mittels Schulden im Umfang von 60 Milliarden Euro verweigert!

Zugleich unterwirft Karlsruhe die oft langfristig angelegten Sondervermögen den verfassungsrechtlichen Haushaltsprinzipien, die (für den jeweils ein Jahr lang geltenden) Bundeshaushalt anzuwenden sind. Hierzu gehören Verfassungsgebote wie die Jährlichkeit, Vorherigkeit, Fälligkeit sowie die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Dadurch können Sondervermögen nicht mehr durch eine einmalige Entscheidung des Gesetzgebers im Anschluss über Jahre hinweg auf Pump finanziert werden. Kreditermächtigungen auf Vorrat sind tabu!

Dies gilt sowohl für Sondervermögen des Bundes als auch für jene der Länder. BdSt-Präsident Holznagel begrüßt diese Klarstellung aus Karlsruhe und sieht die Regierung jetzt umso mehr in der Pflicht: „Die Ampel muss alle schuldenfinanzierten Sondervermögen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls neu justieren. Zudem muss der Bundesetat für 2024 überdacht werden – alle Ampel-Minister müssen intensiv nach Einsparungen suchen. Vor allem muss das Kabinett geschlossen hinter der Schuldenbremse stehen!“

Was passiert mit dem KTF?

Konkret muss der Klima- und Transformationsfonds jetzt deutlich abspecken. Im Fonds bleiben nun noch eigene Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel und der nationalen CO2-Besteuerung in Milliardenhöhe. Holznagel bringt es auf den Punkt: „Die Politik muss nun die deutlich überhöhten Ausgaben anpassen und sich auf die nachweislich effektivsten und gesamtgesellschaftlich wichtigsten Maßnahmen konzentrieren. Jetzt ist die Zeit für Prioritäten!“

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