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Steuertipp: Vorsicht bei der "Kontoleihe"
Hat eine Frau ihrem Ehemann (der Schulden beim Finanzamt hat) eine Kontovollmacht erteilt, und lässt der Mann Einnahmen aus seinem Gewerbe auf das Konto seiner Frau überweisen, von dem er das Geld später in bar abhebt („Kontoleihe“), so muss die Frau mit einem "Duldungsbescheid" vom Finanzamt rechnen und gegebenenfalls für die Steuerschulden ihres Ehegatten einstehen. Grundsätzlich ist das - auch aus Sicht des Bundesfinanzhofs - in Ordnung. Allerdings reiche für einen solchen Duldungsbescheid eine einfache Kontovollmacht nicht aus. (BFH, VII R 63/18) - vom 23.08.2022