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Steuertipp: Umsatzsteuersatz für Tanzkurse senken?
Tanzkurse sind eine wichtige kulturelle und gesellschaftliche Aktivität, die dazu beitragen, die körperliche und geistige Gesundheit zu verbessern, die soziale Integration zu fördern und die Ausbildung von Nachwuchstalenten zu unterstützen – das jedenfalls meinen die Initiatoren einer Petition im Bundestag, und fordern eine Senkung der Umsatzsteuer auf Tanzkurse von derzeit 19% auf 7%. Die Mitzeichnungsfrist (epetitionen.bundestag.de) läuft noch bis zum 17.4.2023. Dort können Sie sich auch immer über andere aktuelle Petitionen informieren und diese unterstützen. In anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Frankreich würden Tanzkurse bereits mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert, schreiben die Initiatoren.