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Steuertipp: Schutzmasken - Sind die Kosten absetzbar?
Grundsätzlich sind Aufwendungen für den Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Sie sind weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Ausnahme: Wenn die Schutzmasken für die berufliche Nutzung angeschafft wurden, z.B. aufgrund der Vorgaben des Arbeitgebers. Dann sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar. Unschädlich ist, wenn die Schutzmasken auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden (Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.6.2021).