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Steuertipp: Fernpendler - Mobilitätsprämie kann jetzt beantragt werden

26.01.2022

Für Pendler gibt es in den Jahren 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale. Weil davon aber nicht jeder profitiert, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt. Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind grundsätzlich die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Die Mobilitätsprämie wird für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Jahres. Somit wird die Prämie erstmals in 2022 für 2021 ausgezahlt. Beantragt wird die Mobilitätsprämie mit dem neuen Formular "Anlage Mobilitätsprämie".

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