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Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer - Der Aufwand eines Gutachters kann voll abzugsfähig sein

22.09.2022

Ein selbstständiger psychologischer Gutachter (der unter anderem auch von Gerichten beauftragt wird), kann die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn er darlegen kann, dass das Zimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, der „qualitative Schwerpunkt“ seiner Arbeit liege in den für die Begutachtung unerlässlichen Explorationen der zu begutachtenden Personen. Kern der Gutachtertätigkeit sei es, „unter Ermittlung der erforderlichen Tatsachengrundlage eine Prognoseentscheidung zu treffen“. Alleiniger Schwerpunkt dieser Tätigkeit seien die im Arbeitszimmer ausgeübten Auswertungen der Akten. Die Explorationen selbst seien kein weiterer wesentlicher Teil der Tätigkeit. (FG Münster, 8 K 3186/21 E) - vom 18.08.2022

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