Rechtstipp: Eigentumswohnung - Ein Carport darf nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer gebaut werden
Rechtstipp: Gegrillt werden muss nicht in zehn Metern Abstand
Steuertipp: Gewerbesteuer - Messekosten sind nicht automatisch einzurechnen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Messekosten nicht automatisch bei der Ermittlung der Gewerbesteuer für einen Betrieb hinzugerechnet werden dürfen. Ein Unternehmen, das seine Produkte (hier: Maschinen) durch ein stehendes Händlernetz vertreibt (kein Direktvertrieb), wehrte sich gegen die Hinzurechnung, die das Finanzamt vorgenommen hatte. Das Unternehmen mietete auf verschiedenen Messen Ausstellungsflächen und präsentierte dort seine Produkte. Damit lag kein fiktives Anlagevermögen vor. Denn das Unternehmen war (…) „auf die ständige Verfügbarkeit von Messestandflächen nicht angewiesen“. Die Messebesuche waren für den Verkauf der Produkte zwar förderlich, aber nicht betriebsnotwendig. (BFH, III R 14/21) – vom 23.03.2022