Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Gegrillt werden muss nicht i...

Rechtstipp: Gegrillt werden muss nicht in zehn Metern Abstand

06.07.2022

Ein Grundstückseigentümer kann nicht vom Nachbarn verlangen, dass der für das Grillen einen Mindestabstand von zehn Metern zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Für ein solches „abwegiges Verlangen“ bestehe laut Amtsgericht Idstein keine Anspruchsgrundlage. Das gelte auch dann, wenn sich der Nachbar durch das Grillen beeinträchtigt fühlt. Eine solche Forderung würde quasi ein „allgemeines Grillverbot im Freien“ bedeuten. Das sei nicht umsetzbar. (AmG Idstein, 3 C 281/19)

Mit Freunden teilen