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Steuertipp: Corona-Stipendium muss versteuert werden
Ein Künstler muss die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen zu versteuern hat. Der Grund: Das Stipendium stammte aus einem Sofort-Hilfepaket, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden sollten. Die Mittel dienten insbesondere dazu, das Kulturleben während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten. Es handle sich daher nicht um ein Stipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung bzw. Fortbildung, das nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sei. (FG Berlin-Brandenburg, 10 K 10005/22 vom 25.11.2022)