Steuertipp: Beim Handgeld kommt es darauf an, ob es eine Ablöse gibt
Zahlt einProfi-Fußballclub einem Spieler ein so genanntes Handgeld, so kommt es für diesteuerrechtliche Behandlung dieser Zahlung darauf an, ob der Spieler eineAblöse gekostet hat oder nicht. Ein Handgeld, das an einen ablösepflichtigwechselnden Fußballspieler gezahlt werde, kann zu den »aktivierungspflichtigenAnschaffungskosten« des immateriellen Wirtschaftsguts »Spielerlaubnis« zählen.Wechselt der Spieler dagegen ablösefrei (oder verlängert er den bestehendenVertrag), so dürfe das Handgeld nicht aktiviert werden, da für die Erteilungder Spielerlaubnis kein Entgelt gezahlt wird. Dann kann der Club das Handgeldals sofortige Betriebsausgabe abziehen. (BFH, IX R 33/23) - vom 03.03.2026