Steuertipp: Aus Versehen angegebene Nutzfläche bei der Grundsteuer kann zurückgenommen werden
Steuertipp: Beim Handgeld kommt es darauf an, ob es eine Ablöse gibt
Rechtstipp: Kündigung - Auch nachträgliche Beweise können entlasten
Meldet sich einArbeitnehmer krank, nachdem ihm der Wunsch nach einem früheren Feierabendverwehrt wird, weil er bereits Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufweist,so dürfte ihm wegen der Indizienlage zwar grundsätzlich per"Verdachtskündigung" gekündigt werden - insbesondere, wenn er danachmehrere Versuche scheitern ließ, einen Anhörungstermin zu finden und weitereKrankschreibungen folgten. Wird später jedoch die Ärztin als Zeugin angehört,die dem Mann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt hat, undbestätigt die nachvollziehbar, dass tatsächlich eine Krankheit vorlag, so istdie Kündigung "auf Verdacht" aufzuheben. Es fehle an einemtragfähigen Verdacht für eine vorgetäuschte Krankheit - auch nachträglich. (LAGKöln, 6 SLa 540/24) - vom 30.07.2025