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Steuertipp: Auch bei Vertragsbeziehungen darf Gemeindemitarbeiter dabei sein
Gemeindebedienstete sind auch dann befugt, an einer Steuerprüfung teilzunehmen, wenn die Gemeinde und die geprüfte steuerpflichtige Gesellschaft in Vertragsbeziehungen zueinanderstehen. In dem konkreten Fall ging es unter anderem um Gewerbesteuer. Bereits in der Prüfungsanordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung durch einen Gemeindebediensteten Gebrauch machen werde. Die Gesellschaft wehrte sich vergeblich dagegen. Es bestehe nicht die Gefahr, dass das Steuergeheimnis verletzt werde. (BFH, III R 25/21) - vom 20.10.2022