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Rechtstipp: Russland-Sanktionen - Auch für eine Zahnbehandlung darf kein Geld nach Russland gehen

05.06.2023

Beabsichtigt ein Mann mit 11.000 Euro Bargeld in der Tasche über Frankfurt am Main, Istanbul und Moskau nach Kaliningrad zu reisen, um sich dort einer Zahnbehandlung zu unterziehen, so darf ihm der Zoll am Flughafen in Frankfurt den größten Teil des Geldes abnehmen. Denn es besteht im Rahmen der Russland-Sanktionen-Verordnung ein Ausfuhrverbot für Bargeld dorthin. Das gelte auch dann, wenn es für eine medizinische Behandlung gedacht sei, für die der Mann eine Indikation vorlegen kann. Ihm wurden 500 Euro als Reisebedarf belassen. Ferner muss der Mann eine Geldstrafe wegen "versuchter unerlaubter Ausfuhr von Banknoten" zahlen (hier wurden 4.500 € festgelegt). Ausnahmen "für den persönlichen Gebrauch" seien sehr eng auszulegen und können nur für die Transportkosten an sich sowie für die Verköstigung ausgesprochen werden. (AmG Frankfurt am Main, 943 Ds 7140 Js 235012/22)

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