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Steuertipp: Altersfreizeit kann für eine steuerbegünstigte Rückstellung sorgen
Gewährt ein Betrieb Mitarbeitern zusätzliche freie bezahlte Arbeitstage, wenn sie mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt und 60 Jahre alt sind (= "Altersfreizeit"), so kann der Betrieb dafür eine "steuermindernde Rückstellung" bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung einer "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten" seien erfüllt. Denn es würden zusätzliche freie Tage verbindlich zugesagt, wobei die Angestellten mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung gehen und die Gegenleitung vom Arbeitgeber in der Zukunft erbracht wird. Damit sei die Verpflichtung bereits vor der Arbeitsfreistellung entstanden - und wirtschaftlich verursacht. (FG Köln, 12 K 2486/20) - vom 10.11.2021