Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Beim Kief...

Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Beim Kieferorthopäden herrscht Impfpflicht für die Mitarbeiter

17.11.2022

Kann eine Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie nicht nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen ist, so kann der Landkreis ihr ein (befristetes) Tätigkeitsverbot aussprechen. Das Infektionsschutzgesetz sei in diesem Punkt verfassungskonform. Die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht bezüglich einer Covid-19-Immunität ist verfassungsgemäß. Das Gesundheitsamt dürfe den Schutz der von der Frau betreuten Patienten und der anderen Mitarbeiter Vorrang einräumen. (VwG Oldenburg, 7 B 2812/22)

Mit Freunden teilen