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Steuertipp: Umsatzsteuer - Nach einer Wohnungsauflösung mit ebay-Geschäften ist zu schätzen
Verkauft ein Mann bei ebay innerhalb von fünf Jahren Gegenstände aus einer Haushaltsauflösung und erzielt er daraus Einnahmen in Höhe von ca. 380.000 Euro, so liegt darin eine "nachhaltige und umsatzsteuerrechtlich unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit". Allerdings muss in dem konkreten Fall die Vorinstanz noch klären, wie die Umsatzsteuer dann genau zu berechnen ist. Denn der Mann hat keine Umsatzsteuer für die Beschaffung der Waren bezahlt. Der Umsatz wird nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Und weil es einen solchen (wegen der Wohnungsauflösung) nicht gegeben hatte, ist dann für die Differenzbesteuerung eine Schätzung erlaubt. (BFH, V R 19/20) - vom 12.05.2022