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Rechtstipp: Tierqualen dürfen durch Kastration unterbunden werden

28.04.2026

Eine Katzenzüchterinkann sich nicht gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung wehren, die sieverpflichtet, zwei Tiere einer Nacktkatzenart zu kastrieren. Eine solcheKastration von Tieren sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn den Nachkommenerblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen und dadurch eine Qualzuchtentsteht. (Hier ging es um Exemplare der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx, diekeine funktionsfähigen Tasthaare besaßen. Dadurch ist zu erwarten, dass auchdie Nachkommen keine haben werden. Das schränkt das arttypische Verhalten derTiere ein und führe zu einem andauernden Leiden. Katzen brauchen die Tastharreunter anderem, um sich im Dunkeln zu orientieren und soziale Kontakteaufzunehmen.) (VwG Koblenz, 3 L 1397/25) – vom 10.02.2026

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