Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Reiserecht - Bei einer Pausc...

Rechtstipp: Reiserecht - Bei einer Pauschalreise sind nun mal Abstriche zu machen

20.09.2024

Bucht eine Frau für sich und ihren Ehemann eine 11-tägige Pauschalreise von Frankfurt am Main nach Kuba (und zurück), so kann sie die Reise nicht kostenlos stornieren, wenn sie fünf Monate vor Abflug erfährt, dass die gebuchte Premium Economy Class nicht vorhanden sei, sondern nur Economy. Dafür bot der Reiseveranstalter eine Entschädigung in Höhe von 150 Euro an. Die Frau verlangte die Anzahlung komplett zurück (es ging um rund 860 €) – vergeblich. Auch das Argument, sie habe sich für das Upgrade »aus medizinischen Gründen« entschieden, zog nicht. Größere Beinfreiheit, um einem erblich bedingten erhöhten Thromboserisiko zu entgegne, habe auch durch Buchung eines XL-Sitzes erlangt werden können. Der Flug sei bei der Pauschalreise nur einer von mehreren Reisebestandteilen und im Vergleich zur Reisezeit von elf Nächten auch nur von kurzer Dauer. Die andere Klasse stelle keine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise dar. (AmG München, 223 C 12146/23)

Mit Freunden teilen