Steuertipp: Wird das "rechtliche Gehör" verletzt, ist die Entscheidung aufzuheben
Steuertipp: Werbungskosten - Erhebliche Erleichterung bei den Arbeitsbedingungen kann Steuern sparen
Rechtstipp: Nachts um ein Uhr im Schnellrestaurant werden Autos selten seriös verkauft
Kauft ein Mann einen Lamborghini zu einem Gesamtpreis von 130.000 Euro (70.000 € zahlte er bar und er gab seine alten Lamborghini "in Zahlung"), und wird der Kaufvertrag nachts um ein Uhr in einem Schnellrestaurant unterschrieben, nachdem sich der Mann mit dem Verkäufer-Brüderpaar gegen 23.00 Uhr an einer Tankstelle getroffen hate, so ist das kein "gutgläubiger Erwerb". Das gelte erst recht, wenn es auffällige Abweichungen der Schreibweise des Namens und der Adresse des angeblichen Verkäufers (aus Spanien) zwischen dem Kaufvertrag und den Zulassungsbescheinigungen gibt. Stellt sich später heraus, dass das Auto gestohlen wurde, so kann der ursprüngliche Besitzer (eine Mietwagenfirma) die Herausgabe des Fahrzeugs fordern. Der "Käufer" kann nicht argumentieren, er habe es "gutgläubig erworben". Die Umstände hätte ihn stutzig werden lassen müssen. (OLG Oldenburg, 9 U 52/22)