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Rechtstipp: Nachbarrecht - Auch viele Jahre Gewohnheit bringen keinen Anspruch auf ein Wegerecht

12.10.2021

Auch wenn es zwischen Nachbarn jahrzehntelang "stillschweigende Übung" gewesen ist, über Nachbarsgrund zu fahren, kann aus diesem "Gewohnheitsrecht" kein echtes Wegerecht werden. Ein Gewohnheitsrecht kann "als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen." Ein Wegerecht kann wirksam nur durch eine Eintragung ins Grundbuch entstehen. (BGH, V ZR 155/18)

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