Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Krankenversicherung: Ein Hun...

Rechtstipp: Krankenversicherung: Ein Hund als Gefährte muss nicht bezahlt werden

17.01.2025

Hat sich eine Frau mit Autismus auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft, der ihr hilft, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, so muss ihre Krankasse später nicht die Ausbildung des Gefährten zum Autismus-Assistenzhund bezahlen. Das Argument der Frau, dass sie den Hund ohne dieses Zertifikat nicht überall mitnehmen dürfe, zog nicht. Ist die Frau in der Lage, auch ohne den speziell ausgebildeten Hund Alltagsgeschäfte zu bewältigen, so muss die gesetzliche Krankenversicherung die Ausbildung nicht bezahlen. Ein solcher Gefährt ist sicherlich sinnvoll und nützlich, jedoch bestehe keine rechtliche Erforderlichkeit. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 131/23) - vom 21.10.2024

Mit Freunden teilen