Steuertipp: Auch Stiefsöhne sind bei der Grunderwerbsteuer befreit, aber...
Rechtstipp: Autounfall - Auch ein Rettungswagen hat keinen "Freifahrtschein"
Rechtstipp: Krankenversicherung: Ein Hund als Gefährte muss nicht bezahlt werden
Hat sich eine Frau mit Autismus auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft, der ihr hilft, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, so muss ihre Krankasse später nicht die Ausbildung des Gefährten zum Autismus-Assistenzhund bezahlen. Das Argument der Frau, dass sie den Hund ohne dieses Zertifikat nicht überall mitnehmen dürfe, zog nicht. Ist die Frau in der Lage, auch ohne den speziell ausgebildeten Hund Alltagsgeschäfte zu bewältigen, so muss die gesetzliche Krankenversicherung die Ausbildung nicht bezahlen. Ein solcher Gefährt ist sicherlich sinnvoll und nützlich, jedoch bestehe keine rechtliche Erforderlichkeit. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 131/23) - vom 21.10.2024