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Rechtstipp: Krankenversicherung - Auch eine Magenverkleinerung kann bezahlt werden, aber...

27.09.2022

Ist eine Magenverkleinerung „medizinisch notwendig und erforderlich“, so muss die gesetzliche Krankenversicherung die kosten dafür übernehmen. Es sei nicht erforderlich, so das Bundessozialgericht, dass vor einer Magenverkleinerungsoperation alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Als „erforderlich“ gelte eine solche OP bereits dann, wenn die voraussichtlichen Ergebnisse der Operation am gesunden Organ gegenüber den zu erwartenden Resultaten anderer Behandlungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel einer konservativen Therapie zur Behandlung der Fettleibigkeit) „eindeutig überlegen ist“. (Dabei ist zu beachten, dass es bei der Frage, ob solche Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen, immer auf den Einzelfall ankommt.) (BSG, B 1 KR 19/21 R)

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