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Steuertipp: Gegen einen akribischen Finanzamts-Mitarbeiter wird es schwierig

27.09.2022

Behauptet der Steuerberater einer GmbH, einen Bescheid (hier über die Aufhebung des Vorbehalts einer Nachprüfung) nicht erhalten zu haben, so kann er damit nicht durchdringen, wenn die Steuerbehörde "beweisen" kann, dass der Bescheid - gemeinsam mit vier weiteren Bescheiden in einem Umschlag - versendet worden ist, und er den Erhalt der anderen vier Bescheide (für 4 andere Jahre) nicht bestritten hat. Kann ein Mitarbeiter des Rechenzentrums den Druck- und Kuvertierungsprozess akribisch belegen und ist sicher, dass sich fünf Blätter in dem Umschlag befanden, als der das Rechenzentrum verließ, so sei es unglaubwürdig, dass das fünfte Blatt ein gesondertes Anschreiben oder eine Sonderseite (wie zum Beispiel ein Flyer für die Nachwuchswerbung für die Finanzverwaltung) gewesen sein sollte. (Hier wurde eine Frist für einen Einspruch schließlich verpasst.) (FG Münster, 15 K 538/17) - vom 26.04.2022

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