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Rechtstipp: Kindergeld - Antwortet die Agentur dem Gericht nicht, wird der Mutter geglaubt
Klagt eine Mutter gegen einen Kindergeldbescheid für ihre Tochter, mit dem die Familienkasse (die bei der Agentur für Arbeit ansässig ist) zum einen die Kindergeld-Zahlung stoppt und zum anderen Kindergeld zurückfordert (hier in Höhe von knapp 1.300 €), so hat die Klage der Frau Erfolg, wenn zwei Anfragen des Gerichts bei der Agentur für Arbeit unbeantwortet bleiben. In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Aussage der Mutter stimmte, dass die Tochter eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen konnte und sie jedoch bei der Agentur für Arbeit „ausbildungsplatzsuchend“ gemeldet gewesen sei (was den Bezug von Kindergeld gerechtfertigt hätte). Die Tatsache, dass die Behörde zweimal nicht antwortete, sei eine „Missachtung des Gerichts“. Das glaubte schließlich der Frau, sprach ihr den Anspruch auf Kindergeld zu und hob den Rückzahlungsbescheid auf. (FG Rheinland-Pfalz, 6 K 1577/22)