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Rechtstipp: Ein Zimmerwechsel allein ist nur eine Unannehmlichkeit

06.10.2021

Allein ein nötig gewordener Wechsel des Hotelzimmers einet jungen Familie im Urlaubshotel stellt als bloße Unannehmlichkeit keinen Reisemangel dar. Das gelte selbst dann, wenn dieser Wechsel eine Stunde Zeit in Anspruch nimmt und ein vier Jahre altes Kind mitbetroffen ist. Ein solcher Zimmerwechsel sei lediglich unangenehm; Minderungsansprüche könne nicht durchgesetzt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Vater keine Angaben zu konkreten Zeitpunkt des Zimmerwechsels und Entfernung zwischen neuen und alten Zimmer macht. (OLG Celle, 11 U 175/19)

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