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Rechtstipp: Ein Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt
Arbeitet ein Pilot "frei" als Flugzeugführer bei einem Unternehmen, das Wurstwaren herstellt und neben Kraftfahrzeugen auch ein Flugzeug besitzt, für eine Tagespauschale in Höhe von 120 Euro, so stellt die Rentenversicherung mit Recht eine "abhängige Beschäftigung" fest, wenn das Flugzeug nicht dem Mann gehört und er Beschäftigte des Unternehmens "für Geschäftszwecke" nach deren Planungen befördert. Die Unternehmensführung könne nicht argumentieren, der Pilot sei weder in den Betrieb integriert noch unterliege er Weisungen. Auch trägt der Mann kein unternehmerisches Risiko als "typisches Zeichen einer selbstständigen Tätigkeit". (Hessisches LSG, L 8 BA 65/21)