Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Geschwindigkeitsüberschreitung - Wer drei Schilder "übersieht", zahlt drauf
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Gewerbesteuer - Ein DJ kann auch ein Künstler sein
Rechtstipp: Betriebsrat - Stellt der Arbeitgeber keinen Raum, so darf online beraten werden
Hat ein Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, einen ausreichend großen Raum für Betriebsratssitzungen zur Verfügung zu stellen, der den Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entspricht, so dürfen die Betriebsräte Sitzungen online von daheim aus durchführen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, die Betriebsräte abzumahnen, die an der Online-Sitzung teilnehmen, und ihnen das Gehalt für die Zeit der Online-Konferenz zu kürzen. Ein solches Verhalten des Arbeitgebers ist eine "Behinderung der Mitglieder des Betriebsrats bei der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit". (ArG Köln, 18 BVGa 11/21)