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Rechtstipp: Arbeitsrecht - «Bis zu zehn Stunden» on top ohne Bezahlung sind ok

14.01.2022

Wird arbeitsvertraglich vereinbart, dass bis zu zehn Überstunden monatlich mit der Grundvergütung abgegolten sind, so ist das wirksam. Das gelte jedenfalls dann, wenn eine solche Klausel transparent im Vertrag formuliert ist – und damit nicht überraschend. Auch benachteilige sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nur in bestimmten Grenzen erlaubt. Es ist verboten, mehrdeutige und überraschende Klauseln zu verwenden, mit denen der Arbeitnehmer nicht rechnen kann. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 2 Sa 26/21)

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