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Rechtstipp: Schmerzensgeld - In den ersten Stunden nach der Geburt muss schnelle Hilfe möglich sein

13.01.2022

Auch wenn eine Geburt im Wesentlichen komplikationsfrei verlaufen ist, muss die Mutter während der ersten Zeit allein mit ihrem Kind im Kreissaal ("Bonding") die Möglichkeit haben, per Klingel Hilfe zu holen, wenn sie meint, dass mit dem Neugeborenen etwas nicht stimme. In dem konkreten Fall stellte sich heraus, dass die Mutter die Atemdepression ("Fast-Kindstod") zunächst als "Schlafen" interpretierte, dann aber doch bemerkte, dass es keinerlei Regung beim Kind mehr gab. Sie konnte nicht aufstehen und keine Hilfe holen, so dass der Zustand des Babys erst knapp 15 Minuten später von der Hebamme festgestellt wurde. Trotz der dann unverzüglichen Behandlung und Reanimation erlitt das Kind eine schwere Hirnschädigung. Die Eltern konnten aufgrund der verbliebenen Gesundheitsschäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro erstreiten. Sowohl das Krankenhaus als auch die Hebamme seien wegen eines groben Behandlungsfehlers zur Verantwortung zu ziehen. (OLG Celle, 1 U 32/20)

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