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Verpackungssteuersatzung Tübingen: Ist unwirksam

04.04.2022

In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt vom 30.01.2020 für unwirksam erklärt.

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des zweiten Senats am 29.03.2022. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Der VGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben werden (2 S 3814/20). Der VGH geht davon aus, dass das vollständige Urteil mit Gründen voraussichtlich im April 2022 vorliegen wird.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, PM vom 30.03.2022

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