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Verfahren wegen Schwarzarbeit: Linke fragt nach
Um Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/5952).
Die Bundesregierung soll die Zahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2022 nennen und unter anderem auch angeben, wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bußgeldtatbestände eingeleitet worden sind.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten auf eine Studie des Europäischen Parlaments, in der empfohlen wird, dass die für die Durchsetzung von fundamentalen Arbeitsrechten zuständigen Vollzugsbehörden nicht gleichzeitig für die Verfolgung von Beschäftigten zum Beispiel wegen aufenthaltsrechtlicher Delikte zuständig sein sollen. Daher soll die Bundesregierung die Doppelrolle der FKS-Beamten bewerten, die darin bestehe, einerseits die grundlegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland durchzusetzen und andererseits aufenthaltsrechtliche Delikte zu ahnden.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2023