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Urteil gegen Ehefrau des Kölner Rizin-Bombenbauers: Ist rechtskräftig

17.08.2021

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf gegen Yasmin H., die Ehefrau des Kölner Rizin-Bombenbauers, vom 26.06.2020 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen.

Nach den Urteilsfeststellungen hatte die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Ehemann ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um "Andersgläubige" zu töten. Deshalb hatte das OLG Düsseldorf gegen sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verhängt.

Die Verurteilung des Ehemanns zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren ist laut OLG Düsseldorf bereits 2020 rechtskräftig geworden.

Durch die Verwerfung der Revision auch der Ehefrau sei das Verfahren nun insgesamt abgeschlossen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, PM vom 13.08.2021 zu Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.05.2021, 3 StR 465/20

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