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Unfälle mit E-Scootern: Haftung soll verschärft werden

19.03.2026

Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigte zukünftigleichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür sollen eineGefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt und die Haftung vonFahrern von E-Scootern verschärft werden.

Halter von E-Scootern sollen also künftig für Schädenhaften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Halter von E-Scooternsind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. FürFahrer soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Dasbedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können.

Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig diegleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wiezum Beispiel Autos. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums derJustiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 18.03.2026 beschlossenhat.

"E-Scooter polarisieren: Fürviele sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich überrücksichtslos abgestellte Roller auf Gehwegen", sagteBundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Unfallzahlen mit E-Scootern stiegen Jahrfür Jahr. "Mit klaren Haftungsregeln will ich dafür sorgen, dass E-Scooterweniger Ärger machen." Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern seienhäufiger in Unfälle verwickelt. Es dürfe nicht sein, dass Geschädigte auf ihrenKosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist, so dieSPD-Politikerin.

Der Schadensersatz soll wie bisher über dieHaftpflichtversicherung abgewickelt werden, die Halter von E-Scootern schonnach geltendem Recht abschließen müssen.

Die Änderungen sollen auch für andereElektrokleinstfahrzeuge gelten. So sollen insbesondere auch selbstbalancierendeFahrzeuge wie etwa Segways von den neuen Haftungsregeln erfasst werden. FürNutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle undandere langsam fahrende Kraftfahrzeuge soll die Ausnahme von derGefährdungshaftung dagegen beibehalten werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 18.03.2026

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